Wissen, was hinter Umweltangaben steckt

Seit dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Sie sollen dafür sorgen, dass Umweltangaben verständlich, nachvollziehbar und verlässlich sind.

Hier erfährst du, was die neuen EU-Vorgaben bedeuten, worauf du beim Kauf achten kannst und wie du Aussagen zu Material, Zertifizierung und Kompostierbarkeit richtig einordnest.

  • Geltende Regeln seit 27.09.2026
  • Mehr Klarheit bei Umweltangaben
  • Nachvollziehbare Zertifizierungen

Was ist das EU-Gesetz gegen Greenwashing?

Als „Greenwashing-Gesetz“ werden häufig die neuen Regeln für Umweltwerbung bezeichnet. Die zentrale Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2024/825, auch EmpCo-Richtlinie genannt. In Deutschland werden ihre Vorgaben unter anderem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.

Greenwashing bedeutet, dass Werbung einen besseren Umwelteindruck vermittelt, als die tatsächlichen Eigenschaften rechtfertigen. Das kann durch unklare Begriffe, wenig aussagekräftige Siegel oder übertriebene Versprechen entstehen.

Die neuen Regeln sollen solche Angaben begrenzen und Kaufentscheidungen auf Grundlage konkreter Informationen erleichtern.

Die Grundidee: Wer mit einem Umweltmerkmal wirbt, soll verständlich erklären, worauf sich die Aussage bezieht und wodurch sie belegt ist. So kannst du Produkte und ihre Eigenschaften besser einordnen.

Was ändert sich bei Umweltwerbung?

Im Mittelpunkt stehen die Aussagen, die dir auf Verpackungen, in Onlineshops und in der Werbung begegnen. Besonders wichtig sind diese drei Punkte:

Konkrete Aussagen

Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ sind ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung unzulässig. Wird eine Aussage konkretisiert, muss die Erklärung klar und hervorgehoben auf demselben Medium stehen.

Klarer Geltungsbereich

Eine belegte Eigenschaft eines Bestandteils darf nicht als Umweltvorteil des gesamten Produkts dargestellt werden. Verbraucher müssen erkennen können, ob eine Angabe beispielsweise das Material, die Verpackung oder das fertige Produkt betrifft.

Verlässliche Siegel

Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt sein. Selbst gestaltete Zeichen, die ohne entsprechende Grundlage eine Umweltprüfung vermitteln, erfüllen diese Anforderung nicht.

Auch Klimaversprechen werden strenger geregelt: Aussagen, ein Produkt sei etwa „klimaneutral“, dürfen nicht auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen. Entscheidend ist, was die konkrete Aussage tatsächlich belegt.

Was bringt dir das als Verbraucher?

Du sollst leichter erkennen können, welche Umweltmerkmale ein Produkt tatsächlich besitzt. Dabei helfen verständliche Erklärungen, ein klarer Bezug zum Produkt und nachvollziehbare Nachweise.

  • Mehr Orientierung: Du erkennst, welche Eigenschaft hinter einer Umweltangabe steckt.
  • Bessere Vergleichbarkeit: Materialangaben, Prüfbedingungen und Zertifizierungen lassen sich gezielter vergleichen.
  • Weniger Missverständnisse: Begriffe wie „biobasiert“ und „kompostierbar“ werden mit ihrem jeweiligen Geltungsbereich erklärt.
  • Klarheit nach dem Kauf: Hinweise zur richtigen Nutzung und Entsorgung helfen, Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Unsere Bio-Regenponchos: Informationen passend zu den neuen Regeln

Unsere Produkt- und Verpackungsinformationen sind auf die neuen EU-Vorgaben gegen Greenwashing abgestimmt. Die Umsetzung haben wir anwaltlich abgeklärt. Bei unseren Bio-Regenponchos auf Basis von Pflanzenstärke benennen wir die geprüften Eigenschaften und den jeweiligen Zertifikatsumfang.

  • Rohmaterial, Einfärbe- und Druckfarben: Die auf der Verpackung genannten Bestandteile sind von TÜV AUSTRIA nach „OK compost INDUSTRIAL“ für industrielle Kompostierbedingungen zertifiziert.
  • Fertiger Poncho inklusive Verpackung: Hier beziehen wir uns auf die TÜV-AUSTRIA-Zertifizierung „OK biobased“. Sie betrifft den biobasierten Kohlenstoffanteil; eine Aussage über industrielle Kompostierbarkeit ergibt sich daraus allein nicht.
Was das für dich bedeutet: Du erfährst, welche Bestandteile geprüft wurden und was die jeweilige Zertifizierung aussagt. Die Angaben gelten für die entsprechend ausgewiesene Bio-Ausführung.
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Häufige Fragen zum Greenwashing-Gesetz

Seit wann gelten die neuen Regeln?
Die hier beschriebenen Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/825 werden seit dem 27. September 2026 angewendet. Das ist der maßgebliche Anwendungstermin für die neuen Regeln gegen irreführende Umweltwerbung.
Sind Begriffe wie „biobasiert“ oder „biologisch abbaubar“ jetzt verboten?
Solche Angaben müssen die geltenden Anforderungen erfüllen. Entscheidend sind eine zutreffende Aussage, ihre Belege und eine klare Erklärung. Bei „biologisch abbaubar“ gehören insbesondere die Bedingungen und der betroffene Bestandteil dazu. Eine erforderliche Konkretisierung muss auf demselben Medium klar und hervorgehoben erscheinen.
Was ist der Unterschied zwischen „biobasiert“ und „industriell kompostierbar“?
Biobasiert beschreibt die Herkunft von Rohstoffen beziehungsweise den biobasierten Anteil. Industriell kompostierbar beschreibt das Verhalten unter festgelegten industriellen Kompostierbedingungen. Es handelt sich um unterschiedliche Eigenschaften, die jeweils eigene Nachweise benötigen.
Darf ein industriell kompostierbarer Poncho in die Biotonne?
In Deutschland gehört der Poncho nicht in die Biotonne. Die Prüfung unter industriellen Bedingungen ist keine Freigabe für die Bioabfallsammlung oder den Gartenkompost. Nach möglichst mehrfacher Nutzung gehört der Poncho grundsätzlich in den Restmüll, die leere Kunststoffverpackung in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Ein gesonderter industrieller Behandlungsweg setzt die ausdrückliche Annahme durch Entsorger und Anlage voraus.