EU-Greenwashing-Regeln: Transparenz bei Regenponchos
Wissen, was hinter Umweltangaben steckt
Seit dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Sie sollen dafür sorgen, dass Umweltangaben verständlich, nachvollziehbar und verlässlich sind.
Hier erfährst du, was die neuen EU-Vorgaben bedeuten, worauf du beim Kauf achten kannst und wie du Aussagen zu Material, Zertifizierung und Kompostierbarkeit richtig einordnest.
- Geltende Regeln seit 27.09.2026
- Mehr Klarheit bei Umweltangaben
- Nachvollziehbare Zertifizierungen
Was ist das EU-Gesetz gegen Greenwashing?
Als „Greenwashing-Gesetz“ werden häufig die neuen Regeln für Umweltwerbung bezeichnet. Die zentrale Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2024/825, auch EmpCo-Richtlinie genannt. In Deutschland werden ihre Vorgaben unter anderem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.
Greenwashing bedeutet, dass Werbung einen besseren Umwelteindruck vermittelt, als die tatsächlichen Eigenschaften rechtfertigen. Das kann durch unklare Begriffe, wenig aussagekräftige Siegel oder übertriebene Versprechen entstehen.
Die neuen Regeln sollen solche Angaben begrenzen und Kaufentscheidungen auf Grundlage konkreter Informationen erleichtern.
Was ändert sich bei Umweltwerbung?
Im Mittelpunkt stehen die Aussagen, die dir auf Verpackungen, in Onlineshops und in der Werbung begegnen. Besonders wichtig sind diese drei Punkte:
Konkrete Aussagen
Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ sind ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung unzulässig. Wird eine Aussage konkretisiert, muss die Erklärung klar und hervorgehoben auf demselben Medium stehen.
Klarer Geltungsbereich
Eine belegte Eigenschaft eines Bestandteils darf nicht als Umweltvorteil des gesamten Produkts dargestellt werden. Verbraucher müssen erkennen können, ob eine Angabe beispielsweise das Material, die Verpackung oder das fertige Produkt betrifft.
Verlässliche Siegel
Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt sein. Selbst gestaltete Zeichen, die ohne entsprechende Grundlage eine Umweltprüfung vermitteln, erfüllen diese Anforderung nicht.
Was bringt dir das als Verbraucher?
Du sollst leichter erkennen können, welche Umweltmerkmale ein Produkt tatsächlich besitzt. Dabei helfen verständliche Erklärungen, ein klarer Bezug zum Produkt und nachvollziehbare Nachweise.
- Mehr Orientierung: Du erkennst, welche Eigenschaft hinter einer Umweltangabe steckt.
- Bessere Vergleichbarkeit: Materialangaben, Prüfbedingungen und Zertifizierungen lassen sich gezielter vergleichen.
- Weniger Missverständnisse: Begriffe wie „biobasiert“ und „kompostierbar“ werden mit ihrem jeweiligen Geltungsbereich erklärt.
- Klarheit nach dem Kauf: Hinweise zur richtigen Nutzung und Entsorgung helfen, Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Unsere Bio-Regenponchos: Informationen passend zu den neuen Regeln
Unsere Produkt- und Verpackungsinformationen sind auf die neuen EU-Vorgaben gegen Greenwashing abgestimmt. Die Umsetzung haben wir anwaltlich abgeklärt. Bei unseren Bio-Regenponchos auf Basis von Pflanzenstärke benennen wir die geprüften Eigenschaften und den jeweiligen Zertifikatsumfang.
- Rohmaterial, Einfärbe- und Druckfarben: Die auf der Verpackung genannten Bestandteile sind von TÜV AUSTRIA nach „OK compost INDUSTRIAL“ für industrielle Kompostierbedingungen zertifiziert.
- Fertiger Poncho inklusive Verpackung: Hier beziehen wir uns auf die TÜV-AUSTRIA-Zertifizierung „OK biobased“. Sie betrifft den biobasierten Kohlenstoffanteil; eine Aussage über industrielle Kompostierbarkeit ergibt sich daraus allein nicht.
Häufige Fragen zum Greenwashing-Gesetz
Seit wann gelten die neuen Regeln?
Sind Begriffe wie „biobasiert“ oder „biologisch abbaubar“ jetzt verboten?
Was ist der Unterschied zwischen „biobasiert“ und „industriell kompostierbar“?
Darf ein industriell kompostierbarer Poncho in die Biotonne?
Offizielle Informationen zum Nachlesen
- EU-Richtlinie (EU) 2024/825 – rechtliche Grundlage
- Europäische Kommission – Informationen zum Verbraucherschutz
- TÜV AUSTRIA – OK compost INDUSTRIAL
- TÜV AUSTRIA – OK biobased
- Umweltbundesamt – Materialbegriffe und richtige Entsorgung
Stand: 29. September 2026
